So üben Sie Ihr Schmerzmanagement im Team
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter von der Anwendbarkeit eines guten Schmerzmanagements überzeugt sind, sollten Sie zu Beginn einen zu Pflegenden auswählen, über den Sie mit Ihrem Team eine Fallbesprechung abhalten. Dann ist es für Sie wichtig, bestimmte Schritte nach und nach dafür durchzugehen. Welche das sind, erfahren Sie in dieser Lektion Ihres E-Learnings.
Erstellen Sie eine Verfahrensregelung für das Schmerzmanagement
Gemäß dem Nationalen Expertenstandard müssen Einrichtungen der Pflege eine multiprofessionelle Verfahrensregelung vorhalten können.
Testen Sie die Verfahrensregelung im Team. Arbeiten Sie Verbesserungsvorschläge Ihrer Mitarbeiter in die Verfahrensregelung mit ein. Bedenken Sie, dass die Verfahrensregelung so unkompliziert wie möglich formuliert werden sollte, damit sie leicht zu verstehen und in der Praxis anzuwenden ist.
Nutzen Sie hierzu die folgende Vorgehensweise, das Sie selbstverständlich an die Bedingungen Ihrer Einrichtung anpassen können.
Pflegeanamnese (Pflegefachkraft)
- Anlassbezogen (bei Heimeinzug, bei Schmerzäußerungen oder bei Einsetzen von herausforderndem Verhalten) wird jeder Betroffene gezielt nach Schmerzen befragt. Ebenfalls interessieren beim Erstgespräch zurückliegende Schmerzzustände und das persönliche Schmerzmanagement (was hat der Betroffene zuvor/früher getan, um einen Schmerz zu lindern?). All diese Informationen werden unter der AEDL 13 „Existenzielle Erfahrungen des Lebens“ dokumentiert.
- Sollten aktuell Schmerzen vorliegen, erfolgt eine Schmerz- und Verlaufseinschätzung mithilfe geeigneter (auf die Klientel abgestimmte) Schmerzerfassungsinstrumente.
- Bei kommunikationsfähigen Betroffenen, die zu einer Selbsteinschätzung fähig sind, über die NRS, VRS oder VAS.
- Bei kommunikationsunfähigen Betroffenen erfolgt die Beobachtung über ein Fremdbeobachtungsinstrument (ECPA, BISAD, Doloplus 2 oder BESD). Dabei wird der Betroffene genau unter Bewegung und in Ruhe beobachtet.
Pflegeplanung (Pflegefachkraft)
5. Der Hausarzt bzw. Schmerztherapeut ist zeitnah über die erhobenen Schmerzbeobachtungen zu informieren. Die eingeholte Schmerztherapie wird unverzüglich umgesetzt.
6. Das Pflegeproblem „Schmerz“ und die eingeleiteten Maßnahmen werden in der Pflegeplanung beschrieben und in den Tagesablauf aufgenommen.
7. Es findet ein Pflegeplanungsgespräch statt (eventuell kann es sinnvoll sein, die Angehörigen einzubeziehen).
8. Kommunikationsfähige Betroffene und ihre Angehörigen werden beraten über das Verfahren der Schmerzerfassung, über die Medikamenteneinnahme und die vereinbarten Pflegemaßnahmen.
Pflegemaßnahmen/ Durchführung der Pflege (Pflegefachkraft)/ Umsetzung der medikamentösen Schmerztherapie (Pflegefachkraft)
9. Nach ärztlicher Verordnung werden die Schmerzmedikamente verabreicht.
10. Es ist darauf zu achten, ob der Schmerzzustand eine nächtliche Gabe von Analgetika notwendig macht. Gemäß der Anordnung ist der Betroffene nachts zu wecken.
11. Bedarfsmedikation ist vorhanden und wird verabreicht.
Schmerzverlaufskontrolle (Pflegefachkraft)
12. Im Tagesablaufplan ist genau zu erfassen, wann die Schmerzbeobachtung zu erfolgen hat.
13. Bei kommunikationsfähigen Betroffenen soll mindestens 1 x pro Schicht der Schmerz mithilfe eines geeigneten Schmerzerfassungsinstruments (z. B. NRS, VAS, VRS) erhoben werden. Der entsprechende Punktwert wird im Schmerzverlaufsprotokoll dokumentiert, bis das Pflegeziel erreicht ist.
14. Bei kommunikationsunfähigen Betroffenen soll mindestens 1 x pro Schicht der Schmerz mithilfe eines geeigneten Schmerzbeobachtungsinstruments (z. B. ECPA, BISAD, Doloplus 2 oder BESD) erhoben werden. Der entsprechende Punktwert wird im Schmerzverlaufsprotokoll dokumentiert, bis das Pflegeziel erreicht ist.
15. Der behandelnde Arzt wird zeitnah über die Schmerzverlaufskontrolle informiert. Sollte keine Schmerzreduktion bzw. Schmerzfreiheit eintreten (z. B. NRS > 3/10 oder BESD > 5/10), müssen weitere Anordnungen durch den Arzt eingeholt werden.
16. Bei den Besuchen des Hausarztes oder des Schmerztherapeuten ist die Schmerzdokumentation (z. B. Schmerzverlaufskontrolle) vorzulegen.
Umsetzung nicht-medikamentöser Maßnahmen zur Schmerzlinderung (Pflegefachkraft)
17. Die nicht-medikamentösen Maßnahmen zur Schmerzlinderung richten sich nach dem persönlichen Schmerzmanagement (siehe unter Punkt 1) des Betroffenen.
18. Es werden dem Betroffenen weitere Maßnahmen angeboten (z. B. Wickel/Auflagen, Bäder, Kälte-Wärme-Anwendungen, Massagen, Einreibungen, TENS etc.).
19. Es werden angeleitete Angehörige in die Anwendung dieser Maßnahmen einbezogen.
Dokumentation (Pflegefachkraft)
20. Es wird nach Leitfaden dokumentiert.
21. Die Evaluation wird, wie unter Schmerzverlaufskontrolle beschrieben, erhoben.
Die Seite der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e. V. bietet eine Fülle von Informationen, die Ihnen bei Ihrer Arbeit hilfreich sein können. Hier können Sie auch den originalen BESD-Bogen mit zusätzlichen Erläuterungen herunterladen: www.dgss.org.
Einen ausgezeichneten Vortrag des ausgewiesenen Demenzexperten Jan Wojnar finden Sie unter dem folgenden Link. Er macht hier den Zusammenhang von Alter und Schmerzerleben besonders deutlich: www.alzheimer-soest.de/vortrag_wojnar.pdf.
Unter dem nachfolgenden Link bekommen Sie einen hervorragenden Fachartikel zu einem noch viel zu wenig bearbeiteten Fachgebiet, nämlich der Palliativversorgung bei Menschen mit neurologischen Erkrankungen. Gerade in der Altenpflege haben Sie es neben den Demenzen häufig auch noch mit weiteren neurologischen Erkrankungen zu tun, die ebenfalls eine gute Palliativversorgung notwendig machen. Der ausgewiesene Experte auf diesem Gebiet, Dr. Christoph Gerhard, schreibt gut verständlich und sehr informativ: www.palliativ-portal.de/images/pdf/astup_neuro.pdf.